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Das ist weit mehr als Staatsanwalt Sebastian Pelkhofer fordert. Er hätte es bei drei Wochen Arrest und zwei Monaten Führerscheinentzug belassen. Die Jugendstrafe wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Lässt die junge Frau sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen, muss sie die Haftstrafe nicht antreten. Richter Hader sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagte am Vormittag des 6. Das betroffene Ehepaar schildert die damalige Situation vor Gericht noch einmal eindrücklich. Er habe schon kurz hinter der Brücke über den Main-Donau-Kanal von hinten ein Auto heranrauschen sehen.
Er habe aber nicht schneller fahren können, weil vor ihm ein Lastwagen unterwegs war. Der Kleinwagen hinter ihm habe es dennoch mehrmals versucht. Die Angeklagte sei dabei so dicht aufgefahren, dass man im Rückspiegel das Nummernschild nicht mehr habe erkennen können.
Dabei habe sie wild gestikuliert und den "Stinkefinger" gezeigt. Er habe seiner Frau dann gesagt, sie solle ihr Handy hochhalten, um die Raserin auf Abstand zu halten. Kurz vor der Abzweigung nach Kronmühle habe die junge Frau hinter ihm dann Signale zum Anhalten gegeben.
An der Bushaltestelle habe er angehalten. Seine Frau, die als "Schlampe" und "Bitch" beschimpft wurde, sagt aus: "Als ich aussteigen wollte, habe ich einen Schlag auf den Kopf bekommen. Sie sei ins Auto gestiegen und davongefahren. Die Angeklagte räumt zwar die Beleidigungen und die Eskalation ein, bringt aber vor, sie sei mit der Situation "komplett überfordert" gewesen.
Sie habe überholen wollen und das Auto vor ihr habe ihr mit Absicht den Platz dazu genommen - so habe sie es jedenfalls damals empfunden.