
GEWICHT: 46 kg
Brüste: 75 DD
1 Std:250€
Strap-on: +50€
Services: Korperkusse, Dominant, Fotoshooting, Spanking, GF6
Das neue Prostituiertenschutzgesetz legt Sexarbeitern eine Reihe von Pflichten auf. Diese sind neu und müssen ab dem Hierzu gehört die Pflicht zur Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit. Die hierfür zuständige Behörde wird durch das Gesetz nicht geregelt. Hierfür werden die Städte und Gemeinden noch Regelungen treffen darüber werden wir hier auf unserer Seite zeitnah informieren. Die Anmeldung hat auf jeden Fall dort zu erfolgen, wo die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.
Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. In diesem Gespräch soll die Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Die Prostituierte erhält über die Anmeldung eine Bescheinigung. Diese muss sie immer mit sich führen und einem Vermieter, Betreiber oder Escort-Agentur vorlegen. Sie muss also ständig erneuert werden. Neben der Anmeldebescheinigung besteht auch die Möglichkeit, sich eine Alias-Bescheinigung ausstellen zu lassen. Hierüber erhält die Prostituierte eine Bescheinigung. Diese hat sie bei der Anmeldung zur Aufnahme der Tätigkeit s.
Nach Anmeldung der Tätigkeit muss diese gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholt werden. Prostituierte unter 21 Jahren müssen diese Beratung sogar mindestens alle 6 Monate wiederholen. Im schlimmsten Fall kann die weitere Ausübung der Tätigkeit als Prostituierte verboten werden.
Neu ist jetzt auch die gesetzliche Pflicht zur Verwendung von Kondomen. Bislang existieren nur einzelne Regelungen in Verordnungen. Bereits jetzt tätige Prostituierte müssen sich bis spätestens Wer mit der Tätigkeit beginnt, muss sich sofort ab dem Wichtig zu wissen ist auch, dass die Behörde, welche die Anmeldebescheinigung ausstellt, das zuständige Finanzamt unverzüglich vom Inhalt der Anmeldung unterrichten wird. Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.