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Quelle: Tim Hildebrandt. In Nordrhein-Westfalen wird für sexuelle Dienstleistungen nun ein PCR-Test benötigt. Das bedrohe die Branche, fürchten Prostituierte und Bordell-Betreiber. Am Freitag ist in Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Damit verstärkt die Landesregierung die sogenannte 3G-Regel, nach der zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens nur noch Menschen zugelassen sind, die entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ab einer Inzidenz von 35 — und darüber liegt derzeit das gesamte Land NRW — besteht nun in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Pflicht zum PCR-Test.
Einer davon: Bordelle und Prostitutionsstätten. Betreiber und Prostituierte sind verärgert und fürchten jetzt einen Kundenschwund. Das ist nun vorbei, denn Schnelltests reichen jetzt nicht mehr aus. Das stellt den Betriebsleiter vor Probleme, wie er berichtet. Da PCR-Testergebnisse normalerweise erst Stunden später mitgeteilt werden, kann das Etablissement auf den spontanen Besucher von nun an nicht mehr zählen.
Für seine Angestellten sei die neue Testpflicht eine finanzielle Belastung, sagt der Betreiber. Den PCR-Test könnten sich viele der Angestellten nicht leisten. Impfen lassen wollen sich die Frauen jedoch auch nicht, "unter anderem, weil sie die Nebenwirkungen fürchten," sagt Dieter K. Die Stadt Köln hält die PCR-Testpflicht weiterhin für angemessen, wie sie auf Anfrage mitteilte.
Diese haben als Betreiber Hausrecht und die Verantwortung, die Regeln der Corona-Schutzverordnung umzusetzen und bei ihren Kunden entsprechend der Vorgaben zu kontrollieren," so ein Sprecher der Stadt Köln. Dass diese Vorgaben im Bordellbetrieb leichter aufrechtzuerhalten sind als im freiberuflichen Prostitutionsgewerbe, dürfte dabei auf der Hand liegen.