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Contact Admin. Behörden ärgern sich über private Bordelle Burgdorf Die Kunsthandwerker, die die Burgdorfer Oberstadt beleben sollen, lassen auf sich warten. Dafür beginnt sich hier nun ein anderes Gewerbe auszubreiten — eines, das die Stadt schnell wieder loswerden möchte. Stattdessen soll sich das Viertel jetzt zur gepflegten Wohnzone mit einem verträglichen Mix an Restaurants, spezialisierten Läden und kunsthandwerklichen Ateliers entwickeln.
Tatsächlich beginnt sich im historischen Stadtkern nun ein stilles Gewerbe auszubreiten, und dies sogar ungefragt — allerdings keines, wie es den Altstadtpromotoren vorschwebt. Immer lauter ist nämlich die Kunde zu vernehmen, dass in der einen und anderen Altstadtwohnung Kleinbordelle betrieben würden, von einzelnen Frauen mal hier, dann wieder dort — so richtig zu fassen sei die Sache nicht. Wie es scheint, hat diese Entwicklung auch einen Zusammenhang mit dem Falken: Der Nachtclub, der in Burgdorf den offiziell-inoffiziellen Status eines einschlägigen Etablissements genossen hatte, ging im letzten Spätsommer zu.
Seither hat das Gerede um rote Lichter in Privatwohnungen zugenommen. Behörden schreiten ein Was ist dran an diesem Gemunkel? Die Federführung liege bei der Baudirektion. Gegen das in der Altstadt unerwünschte Gewerbe vorgehen lasse sich nämlich nur auf der Grundlage der Baugesetzgebung. Peter Hänsenberger, Leiter der städtischen Baudirektion, erläutert, wie dies zu verstehen ist.
Werde eine Wohnung ohne Bewilligung gewerblich genutzt, liege ein vorschriftswidriger Sachverhalt vor. Darauf könne die Behörde mit einer Wiederherstellungsverfügung reagieren und vom Besitzer verlangen, dass die Wohnung wieder ausschliesslich eine Wohnung zu sein habe.
Beharre der Eigentümer auf der gewerblichen Nutzung — immerhin liege die Altstadt in einer Mischzone für Wohnen und Gewerbe —, könne er ein Gesuch stellen. Daraufhin prüfe die Behörde, ob die Räumlichkeiten den Anforderungen genügten. Wie viele sinds? Die Stadt wird nun dort, wo sie fündig wird, einschreiten und Wiederherstellungen verlangen. Ganz aus der Welt beziehungsweise der Oberstadt geschafft ist die Angelegenheit damit noch nicht. Im Einzelfall könnte es ja sein, dass ein Liegenschaftsbesitzer mit seinem Gesuch durchkommt und einen Salon auf diesem Weg legalisiert.